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   OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06   

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OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06 (https://dejure.org/2006,3208)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.08.2006 - 15 W 66/06 (https://dejure.org/2006,3208)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. August 2006 - 15 W 66/06 (https://dejure.org/2006,3208)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Änderung der in einem Testament vom Erblasser festgesetzten Nacherben durch die Vorerbin; Vollständigkeit einer letzwilligen Verfügung und Vornahme einer ergänzenden Auslegung ; Wirksamkeit einer Einsetzung von Vorerben und Nacherben

  • Judicialis

    BGB § 2065 Abs. 2; ; BGB § 2104; ; BGB § 2142 Abs. 2; ; BGB § 2361; ; FGG § 27; ; FGG § 29

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Nacherbenbestimmungsrecht im Testament

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2065 Abs. 2
    Unwirksamkeit eines Testamentes bei Bestimmung des Erben durch Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berliner Testament - Unwirksam: Erblasser überlässt seiner Ehefrau die Auswahl der Nacherben

Verfahrensgang

  • LG Münster - 5 T 754/05
  • OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 663
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Hamm, 24.08.1999 - 15 W 218/99

    Wirksamkeit einer Nacherbeneinsetzung unter auflösender Bedingung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung bereits wiederholt angeschlossen (OLGZ 1973, 103, 104; Rpfleger 1976, 132, 134; NJW-RR 2000, 78).

    In späteren Entscheidungen hat der Senat jedoch deutlich werden lassen, dass eine als auflösende Bedingung der Nacherbeneinsetzung einzuordnende Ermächtigung an den Vorerben sachlich auch dahin eingeschränkt werden könne, über den Nachlass anderweitig nur in bestimmtem Rahmen (insbesondere nur zugunsten bestimmter Personen) zu verfügen (Senat, OLGZ 1973, 103; NJW-RR 2000, 78; vgl. auch BGHZ 59, 220; Staudinger/Otte, a.a.O., Rn. 22 - sog. kaptatorische Verfügung).

    Damit bleiben auch die Bindungen der angeordneten Nacherbfolge, also etwa bei Grundstücken die Erforderlichkeit der Eintragung eines Nacherbenvermerks (§ 51 GBO), bis zu diesem Zeitpunkt bestehen (Senat NJW-RR 2000, 78, 79).

  • OLG Hamm, 17.08.1972 - 15 W 163/72
    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Es ist ihm nicht gestattet, seinen letzten Willen in der Weise unvollständig zu äußern, dass es einem Dritten überlassen bleibt, ihn nach seinem Belieben oder Ermessen in wesentlichen Teilen zu ergänzen (Senat OLGZ 1973, 103, 104).

    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung bereits wiederholt angeschlossen (OLGZ 1973, 103, 104; Rpfleger 1976, 132, 134; NJW-RR 2000, 78).

    In späteren Entscheidungen hat der Senat jedoch deutlich werden lassen, dass eine als auflösende Bedingung der Nacherbeneinsetzung einzuordnende Ermächtigung an den Vorerben sachlich auch dahin eingeschränkt werden könne, über den Nachlass anderweitig nur in bestimmtem Rahmen (insbesondere nur zugunsten bestimmter Personen) zu verfügen (Senat, OLGZ 1973, 103; NJW-RR 2000, 78; vgl. auch BGHZ 59, 220; Staudinger/Otte, a.a.O., Rn. 22 - sog. kaptatorische Verfügung).

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Vielmehr sind der Wortsinn und die vom Erblasser benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um festzustellen, was er mit seinen Worten hat sagen wollen und ob er mit ihnen genau das wiedergegeben hat, was er zum Ausdruck bringen wollte (BGH, NJW 1993, 256 m.w.N.).

    Zur Ermittlung des Inhalts der testamentarischen Verfügungen ist der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher außerhalb des Testaments, heranzuziehen und zu würdigen (BGH, NJW 1993, 256 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 10.12.1999 - 20 W 224/97

    Vereinbarung der Erben über die Geltung der gesetzlichen Erbfolge wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Auch durch die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 10.12.1999 (ZEV 2001, 316 = FamRZ 2000, 1607) sieht sich der Senat nicht gehindert, an seiner bisherigen Rechtsprechung festzuhalten.
  • BayObLG, 18.03.2004 - 1Z BR 44/03

    Wirksamkeit von Verwirkungsklausel und Befreiung des Vorerben

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Allerdings ist anerkannt, dass der Erblasser einem Dritten zwar nicht die Bestimmung, wohl aber die Bezeichnung des Bedachten überlassen darf (BGHZ 15, 199; BayObLG FamRZ 2005, 65; OLG Celle OLGReport 2002, 314; Soergel/Loritz, a.a.O., Rn. 27; Staudinger/Otte, a.a.O., Rn. 33 ff.).
  • BGH, 18.11.1954 - IV ZR 152/54

    Zeitpunkt des Nacherbfalls

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Allerdings ist anerkannt, dass der Erblasser einem Dritten zwar nicht die Bestimmung, wohl aber die Bezeichnung des Bedachten überlassen darf (BGHZ 15, 199; BayObLG FamRZ 2005, 65; OLG Celle OLGReport 2002, 314; Soergel/Loritz, a.a.O., Rn. 27; Staudinger/Otte, a.a.O., Rn. 33 ff.).
  • BayObLG, 22.07.1998 - 1Z BR 229/97

    Auslegung einer alternativen Erbeinsetzung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Während bei einer alternativen Einsetzung der Söhne einerseits und deren Abkömmlinge andererseits anhand der aufgeführten Reihenfolge und unter Berücksichtigung der allgemeinen Lebenserfahrung noch angenommen werden könnte, dass in erster Linie eine Einsetzung der Söhne gewollt sei (vgl. BayObLG NJW 1999, 1118), ist vorliegend zu berücksichtigen, dass der Erblasser als mögliche Alternative ausdrücklich auch die Einsetzung nur eines seiner Söhne in Betracht gezogen hat.
  • BayObLG, 03.08.2001 - 1Z BR 101/00

    Erbfolge bei schweizerischer Staatsangehörigkeit und Wohnsitz des Erblassers in

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Denn der Vorerbe verfügt, indem er die auflösende Bedingung herbeiführt und damit zum unbeschränkten Vollerben wird über seinen eigenen Nachlass (BGHZ 2, 35; BayObLGZ 1982, 331, 341; NJW-RR 2001, 1588; Staudinger/Otte, BGB (2003), § 2065 BGB, Rn. 19 ff.; Soergel/Loritz, BGB, 13. Aufl., § 2065 BGB, Rdnr. 11 ff.; MK/BGB-Leipold, 4. Aufl., § 2065 Rn. 16).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Maßgeblich ist insoweit allein sein subjektives Verständnis der von ihm verwendeten Begriffe (BGH, FamRZ 1987, 475, 476; Palandt/Edenhofer, BGB, 65. Aufl., § 2084 Rdnr. 1).
  • BGH, 22.01.1986 - IVa ZR 90/84

    Bestimmung der Nacherben; Zulässigkeit eines Auslegungsvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Der Anwendung des § 2104 BGB im vorliegenden Falle steht daher die Entscheidung des BGH vom 22.1.1986 (NJW 1986, 1812) nicht entgegen: In dem dort entschiedenen Fall, in dem die Einsetzung des Nacherben in Folge Anfechtung entfallen war, fehlte es gerade an Anhaltspunkten für den Willen des Erblassers, den Vorerben unabhängig von der Person des Nacherben zu beschränken.
  • BGH, 14.07.1972 - V ZR 124/70

    Auflösend bedingte Nacherbeinsetzung

  • OLG Hamm, 06.07.1995 - 15 W 172/95

    Fehlende Bestimmung über den Nacherben

  • BGH, 26.04.1951 - IV ZR 4/50

    Gemeinschaftliches Testament. Widerrufsrecht

  • OLG Brandenburg, 31.08.1998 - 10 Wx 2/98

    Auslegung eines Testaments

  • OLG Hamm, 08.06.1999 - 15 W 105/99

    Umfang der materiellen Prüfungsbefugnis des Beschwerdegerichts bei Zurückweisung

  • KG, 08.02.1991 - 1 W 3211/90

    Amtslöschungsverfahren; Löschung; Von Amts wegen; Mangel; Gesellschaft;

  • BayObLG, 20.04.1970 - BReg. 1a Z 34/69

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

  • BayObLG, 10.07.1979 - BReg. 1 Z 28/79
  • BayObLG, 30.09.1982 - BReg. 1 Z 128/81
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